Stadt

Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen

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Kontrolle der Friedhöfe in Erwitte und Horn-Millinghausen während der 13. Kalenderwoche

Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erwitte als Friedhofsträger verlangt, dass mindestens einmal jährlich die Standsicherheit der Grabsteine überprüft wird. Dies wird voraussichtlich wieder in der 13. Kalenderwoche (29. bis 29. März 2024) erfolgen. Wird bei dieser Kontrolle festgestellt, dass ein Denkmal nicht standsicher ist, wird der betroffene Nutzungsberechtigte der Grabstätte angeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erwitte alle Nutzungsberechtigten der Grabstätten dafür Sorge tragen, dass die Standsicherheit der Grabmale gewährleistet ist.

©U. J. Alexander - stock.adobe.com
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