Stadt

Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen

Kontrolle der Friedhöfe in Erwitte und Horn-Millinghausen

Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erwitte als Friedhofsträger verlangt, dass mindestens einmal jährlich die Standsicherheit der Grabsteine überprüft wird. Dies wird voraussichtlich wieder Ende März (28. bis 31. März 2022) erfolgen. Wird bei dieser Kontrolle festgestellt, dass ein Denkmal nicht standsicher ist, wird der betroffene Nutzungsberechtigte der Grabstätte angeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Erwitte alle Nutzungsberechtigten der Grabstätten dafür Sorge tragen, dass die Standsicherheit der Grabmale gewährleistet ist.

Grabmal (Foto: John Thomas / unsplash.com)
Grabmal (Foto: John Thomas / unsplash.com)