Die langjährige Schiedsfrau der Stadt Erwitte, Frau Maria-Rita Lange, scheidet zum Herbst aus persönlichen Gründen aus ihrem Amt aus.
Daher wird eine neue Schiedsperson für das Stadtgebiet Erwitte gesucht.
Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt Erwitte gewählt und übt das Amt ehrenamtlich aus.
Schiedspersonen sind zuständig auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts sowie für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Beleidigung, Körperverletzung, etc.).
Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schafft die Schiedsperson die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Gerichtliche Auseinandersetzungen können so oftmals vermieden werden.
Nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW müssen Schiedspersonen und ihre Stellvertreter nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Erforderlich ist sicherlich eine gewisse Lebenserfahrung und ein “gesunder Menschenverstand“.
Schiedsperson kann nicht sein, wer
- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, oder
- unter Betreuung steht.
Schiedsperson kann jeder werden, der
- das 30. Lebensjahr vollendet hat,
- in dem Schiedsamtsbezirk seine Wohnung hat,
- nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
- nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerbungen richten Sie bitte unter Nennung
- des vollständigen Namens,
- Geburtsnamens,
- Geburtsdatums,
- Geburtsortes
- sowie des ausgeübten Berufs
- und der Wohnanschrift
bis zum 19. August 2022, vorzugsweise per E-Mail als PDF-Dokument an post@erwitte.de oder per Post an die Stadt Erwitte, Fachdienst 202 Ordnung, Am Markt 13, 59597 Erwitte.