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Nach Brand der ehemaligen Kaufmannsvilla

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Verwaltung wird Ausschuss die Streichung des Gebäudes aus der Denkmalliste empfehlen

Nach dem Brandereignis in einer leerstehenden ehemaligen Kaufmannsvilla an der Lippstädter Straße kurz vor Weihnachten folgte im Frühjahr seitens der Stadt als Untere Denkmalbehörde (UDB) eine denkmalschutzrechtliche Bewertung zum weiteren Umgang mit der Brandruine. Hierzu wurden auch das Denkmalamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Münster sowie die Eigentümergesellschaft angehört. Als Ergebnis steht der Vorschlag der Aufhebung des Denkmalschutzes, sodass nun der finale Abriss der verbliebenen Rudimente der Brandruine erfolgen kann. Die Verwaltung wird dem zuständigen Ausschuss dieses Vorgehen vorschlagen. Eine Entscheidung soll in der Sitzung des Fachausschusses am 25. Juni 2024 erfolgen. 

Die sogenannte Unterschutzstellung von Denkmälern und die Eintragung in die Denkmalliste sind Aufgaben der UDB. Maßnahmen an einem Denkmal erfordern eine denkmalrechtliche Erlaubnis der UDB. Das LWL-Denkmalamt berät die UDB sowohl hinsichtlich der Unterschutzstellung als auch bei deren Aufhebung sowie bei denkmalrechtlichen Erlaubnissen. Das Denkmalamt ist umgehend nach dem Brandereignis kontaktiert und beratend hinzugezogen worden. 

Das Denkmalamt hat sich gemeinsam mit der UDB und der Eigentümergesellschaft einen umfassenden Eindruck von der Situation verschafft und festgestellt, dass aufgrund der tiefgreifenden Brandschäden die Voraussetzungen für die Denkmaleigenschaft nicht mehr gegeben sind. Maßgeblich hierfür sind neben dem Zustand des Gebäudes auch die unter Schutz gestellten Bestandteile des Gebäudes, etwa nur Elemente der Außenfassade wie Dach, Fenster oder auch Innenwände, Decken, Türen. Der Zerstörungsgrad wird in Relation zur kultur- und siedlungshistorischen sowie städtebaulichen Bedeutung des Objektes gesetzt und daraufhin die denkmalfachlichen Maßnahmen empfohlen. Auf dieser Basis entscheidet dann die UDB über die zu treffenden weiteren Maßnahmen. Angesichts der verheerenden Schäden durch Feuer und Löschwasser sowie dem bereits erforderlich gewordenen Teilabriss im Zuge des fast 25-stündigen Brandeinsatzes im Dezember 2023 wird das Gebäude von allen Beteiligten als vollständig abgängig betrachtet, sodass ein finaler Abriss nach Löschung aus der Denkmalliste zulässig ist.

Bezüglich einer möglichen Entwicklung der innerstädtischen Freifläche werden verwaltungsseitig im Zuge der anstehenden Entscheidung über die Aufhebung der Denkmaleigenschaft erste Vorüberlegungen ins Spiel gebracht. Ziel kann es nach Ansicht der Stadtverwaltung sein, nun eine langfristige Quartiersneuentwicklung unter Betrachtung der umliegenden Verkehrs-, Schul- und Einzelhandelsinfrastruktur und im Kontext der Aufwertung der städtebaulichen Situation sowie einer Verbesserung der Verkehrsströme zwischen Altstadt und der westlichen Siedlungsbebauung Erwittes mit seinem großen Schulzentrum vorzunehmen. 

Durch die Lage an der Lippstädter Straße kommt der Fläche eine hohe Bedeutung für das städtische Erscheinungsbild zu, zugleich wird eine Entwicklung durch die trennende Wirkung von Hauptverkehrsstraße und WLE-Bahntrasse erschwert. „Städtebaulich wird die Herausforderung sein, diese Aspekte abzuwägen und Hemmnisse aufzulösen, sodass hier eine zukunftssichere Stadtentwicklung zum Wohle Erwittes gelingen kann. Konkret sollten wir eine Weitung des Blicks in Bezug auf das mögliche Quartiersgebiet vornehmen und auch die vor Jahrzehnten entstandenen Überlegungen einer Unterführung der Lippstädter Straße und der WLE-Trasse, insbesondere auch mit dem Blick auf den Rad- und Fußverkehr, prüfen“, empfiehlt Bürgermeister Hendrik Henneböhl in Richtung der anstehenden politischen Beratungen. 

Für die Realisierung einer solchen Planung wären gemeinsam mit allen Beteiligten aus Eigentümerschaft und Verwaltung sowie im politischen Entscheidungsprozess mit dem Rat der Stadt Erwitte und seinen Fachausschüssen konkrete Konzeptionen zu erarbeiten, die eine nachhaltige und zukunftsweisende Nutzung der Fläche ermöglichen, welche „ein erhebliches Potenzial für unsere Stadt hat“, betont Henneböhl. „Eine solche Planung und eine anschließende Realisierung wird nicht von heute auf morgen gelingen, hierzu bedarf es zahlreicher noch offener Entscheidungen, Planungen, Genehmigungen und auch externer Unterstützung, etwa in Bezug auf Fördermittel zur Realisierung einer solchen Planung“, erläutert Fachbereichsleiter Ralf Linnebur.  

Nach Brand der ehemaligen Kaufmannsvilla
Drohnenaufnahme nach dem Brand im Dezember 2023