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Denkmalschutzrechtliche Bewertung nach Brand bleibt abzuwarten

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Ehemalige Kaufmannsvilla bis auf die Grundmauern des Erdgeschosses niedergebrannt. Stadt Erwitte als Untere Denkmalschutzbehörde im Austausch mit Landesdenkmalamt

Nach dem Brandereignis in einer leerstehenden ehemaligen Kaufmannsvilla an der Lippstädter Straße von Samstagnachmittag bis Sonntagabend und den daraus resultierenden Lösch- und Sicherungsarbeiten der Feuerwehr findet nun seitens der Stadt als Untere Denkmalbehörde (UDB) eine denkmalschutzrechtliche Bewertung zum weiteren Umgang mit der Brandruine statt. Vertreter der Stadt Erwitte, der Feuerwehr sowie der Eigentümergesellschaft machten sich am Montagmorgen ein Bild von der Unglücksstelle.

Die sogenannte Unterschutzstellung von Denkmälern und die Eintragung in die Denkmalliste sind Aufgaben der UDB. Maßnahmen an einem Denkmal erfordern eine denkmalrechtliche Erlaubnis der UDB, ausgenommen sind natürlich die im Rahmen des Brandereignisses zu treffenden Entscheidungen der Gefahrenabwehr. Das Denkmalamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Münster berät die UDB sowohl hinsichtlich der Unterschutzstellung als auch bei deren Aufhebung sowie bei denkmalrechtlichen Erlaubnissen. Das Denkmalamt ist direkt am Montag telefonisch kontaktiert und beratend hinzugezogen worden.

Das Denkmalamt wird sich anhand der vorliegenden Fotos sowie der Sachakte und eines Ortstermins im Januar 2024 einen Eindruck von der Situation verschaffen. Es wird eine fachliche Einschätzung dazu abgegeben, ob der Denkmalwert des Gebäudes weiterhin gegeben ist. Maßgeblich hierfür sind neben dem Zustand des Gebäudes auch die unter Schutz gestellten Bestandteile des Gebäudes, etwa nur Elemente der Außenfassade wie Dach, Fenster oder auch Innenwände, Decken, Türen. Der Zerstörungsgrad wird in Relation zur kultur- und siedlungshistorischen sowie städtebaulichen Bedeutung des Objektes gesetzt und daraufhin ggf. denkmalfachliche Maßnahmen empfohlen. Auf dieser Basis entscheidet dann die UDB über die zu treffenden weiteren Maßnahmen.

Bis dahin wird das Gelände seitens der Eigentümergesellschaft gegen Betreten gesichert. Weitere Empfehlungen zur Sicherung des Objektes wurden vom LWL nicht gegeben und seitens der Stadt Erwitte auch nicht angeordnet. Bei anstehenden Aufräumarbeiten im Außenbereich sind größere, weitgehend unbeschädigte Elemente sicherzustellen. Die übrigen Materialien (z.B. verkohlte Dach- und Wandelemente) werden im Hinblick auf Bodenverunreinigungen durch Brandreste entsorgt werden. Für etwaige Informationen zu Ermittlungen der Polizei zur möglichen Brandursache verweist die Stadt auf die Dienststellen der Polizei (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65855/5673975 ).

Zum Hintergrund: Das ehemalige Kaufmannshaus an der Lippstädter Str. 6

Bauliche Beschreibung

Das ehemalige Kaufmannshaus an der Lippstädter Str. 6 stand seit mehr als 30 Jahren leer. Es wurde im Jahr 1986 unter Schutz gestellt. Bei dem ehemaligen Kaufmannshaus handelte es sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach, das traufseitig zur Lippstädter Straße orientiert und einen rückwärtigen Flügel aufweist. Ein breiter Vorplatz lässt das Gebäude gut zur Geltung kommen. Zwei aufwendig gestaltete Schauseiten mit Quaderputz prägen das Erscheinungsbild des Gebäudes – eine östliche, traufseitige Hauptfassade zur Lippstädter Straße und eine giebelseitige Fassade nach Norden in Richtung des ehemaligen Speichergebäudes. Jede dieser beiden Seiten hat einen eigenen Eingang. Die westliche, rückwärtige Traufseite und die südliche Giebelwand waren weniger aufwendig gestaltet, glatt verputzt, wiesen aber vor allem rundbogige eiserne Sprossenfenster auf.

Das Gebäude war typisch für den um die Mitte des 19. Jahrhunderts vorherrschenden Formenkanon des Spätklassizismus. Als Wohn- und Geschäftshaus eines (Getreide-)Händlers zeigte sich das Gebäude erst in der Giebelansicht. Ein repräsentativer Seiteneingang mit doppelläufiger Treppe und zwei Ladeluken im hohen Giebel ließen auf Geschäftsverkehr und Warenlagerung schließen.

Zur Geschichte des Hauses

In der gesamten Hellwegzone, so auch in Erwitte, war die wirtschaftliche Entwicklung im 19. Jahrhundert vor allem dadurch geprägt, dass die Landwirtschaft und zum Teil auch die Zementindustrie als Zulieferer für die im Ruhrgebiet entstehenden industriellen Ballungsräume an Bedeutung gewannen. Eine Folge davon war der Ausbau von Straßen- und Eisenbahnlinien, von denen auch der damalige Getreidehandel profitierte.

Das Gebäude wurde um 1850 bis 1860 erbaut. Die Datierung orientiert sich an der oben beschriebenen architektonischen Einordnung. Darüber hinaus zeigen Karten Erwittes aus der fraglichen Zeit, dass das Gebäude 1830 noch nicht existierte, aber 1888 in dem bekannten Umfang eingetragen ist.

Das Haus gehörte der Familie Schüler, einer alteingesessenen und im 19. Jahrhundert wohlhabenden jüdischen Familie, deren Familienvorstände vermutlich mindestens zwei Generationen lang als Getreidehändler tätig waren. Der Erbauer der Villa, Emanuel Schüler war übrigens ein Onkel der bekannten deutsch-jüdischen expressionistischen Schriftstellerin Else Lasker-Schüler. Diesen Handel kombinierten die Eigentümerfamilien mit einem Transportgeschäft für den Getreide- und Mehltransport der eigenen Mühlen. Bauherr war daher mutmaßlich Emanuel Schüler (*1810, †1881). Für diese Datierung spricht auch die Tatsache, dass das Ruhrgebiet erst ab 1840 seine Bedeutung als Industrieregion erlangte. Es ist auch in der Hinsicht bedeutend, dass es bis um 1900 zu den vier größten und repräsentativsten Gebäuden Erwittes zählte.

Mitte bis Ende der 1920-Jahre verkaufte die Familie Schüler das Objekt an der Lippstädter-Straße. Nach Aktenlage erwarb die Familie Theodor Jungeblodt sodann das Objekt und Übernahm auch den Landhandel, welcher noch fortgesetzt wurde. Es folgten weitere Eigentümerwechsel, bis zum Schluss die Firma Wittekind das Objekt erwarb. Bis zum abschließenden Leerstand erfolgte eine wohnbauliche Nutzung für Arbeiter des Zementwerks. Das zum Komplex gehörende Lagerhaus im Norden des Objekts fiel einem Brand vor mehreren Jahrzehnten zum Opfer.