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Anmeldung und Einschulung der Grundschulkinder für das Schuljahr 2024/2025

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Geburtsjahrgang 01.10.2017 bis 30.09.2018 betroffen

Während die diesjährigen i-Männchen gerade erst eingeschult wurden, rücken bei Schulen und Schulverwaltung schon die nächsten Schulanfänger, die im Jahr 2024 schulpflichtig werden, ins Blickfeld. Dies betrifft die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 geboren sind.

Die Eltern dieser Kinder wurden bereits von der Stadt Erwitte angeschrieben und über das Anmeldeverfahren informiert. Mit dem Anschreiben haben die Eltern eine Information über die Grundschulen im Stadtgebiet und einen Anmeldevordruck erhalten. Die schriftliche Anmeldung zur gewünschten Schule soll bis zum 20.09.2023 erfolgen.

Kinder, die nach dem 30.09.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können lt. Schulgesetz auf Antrag der Eltern zum Schuljahresbeginn in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Eltern, die ihr Kind nächstes Jahr vorzeitig einschulen lassen möchten, können die Anmeldevordrucke in der Stadtverwaltung erhalten. Ansprechpartnerin bei Fragen zur Einschulung ist Frau Schäfer vom Fachdienst Schulen und Kindergärten, Tel. 02943 / 896-103.

Anmeldung und Einschulung der Grundschulkinder für das Schuljahr 2024/2025
Anmeldung und Einschulung der Grundschulkinder für das Schuljahr 2024/2025 (Foto Erik McLean / unsplash.com)