Stadt

1,3 Mio. Euro Bundesförderung für Lückenschlüsse im städtischen Radwegenetz

|   News

Sonderprogramm „Stadt und Land“. Erneute Bundesmittel in Millionenhöhe für Erwitte

Die Stadt Erwitte erhält vom Bund und Land NRW aus dem Programm Stadt und Land eine Förderung in Höhe von 1.276.400 Euro. Ziel der Förderung ist es, Lücken im städtischen Radwegenetz zu schließen. Damit fließt eine wichtige Förderung für ein seit 2021 geplantes Infrastrukturprojekt mit wichtiger gesamtstädtischer Bedeutung nach Erwitte. Insgesamt beträgt die Investitionssumme 1.418.200 Euro, die Förderung stützt also 90 % der städtischen der Gesamtaufwendungen.

Die Stadt Erwitte besitzt ein aktuell noch lückenhaftes Radwegenetz. In den vergangenen Jahren wurden daher mehrere Projekte politisch beschlossen, um Radwegeverbindungen zu schaffen. Gerade die Corona-Pandemie und das sich verändernde Mobilitätsverhalten der Menschen führt zu einem steigenden Bedarf einer leistungsfähigen Radfahrinfrastruktur. Neben dem hohen Naherholungs- und Freizeitwert stehen insbesondere die Radwegevernetzung der Ortsteile in einer ländlichen Flächenkommune, die Verbesserung der Radwegeanbindung zwischen Wohn- und Arbeitsumgebung sowie das Thema Schulwegsicherung im Fokus.

„Deshalb hat der Rat der Stadt Erwitte in seiner Sitzung am 17. Mai 2021 die Verwaltung mit der Planung von Lückenschlüssen beauftragt.“ berichtet Frank Jacobeit als zuständiger Fachdienstleiter bei der Stadt Erwitte. Ziel dieser Lückenschlussprüfung ist die deutliche Verbesserung der Anbindungs- und Vernetzungsstruktur in der Stadt Erwitte. Gerade die kleinen Maßnahmen (sog. Lückenschlüsse), insbesondere in Verbindung mit den landwirtschaftlichen Wirtschafswegen der Region, können hierbei große Wirkung für die An- und Verbindung innerhalb des Stadtgebiets, aber auch überregional haben. Der Rat der Stadt Erwitte hat am 09. November 2021 das durch die Verwaltung erstellte Lückenschlusskonzept beschlossen, der entsprechende Förderantrag wurde zum Jahreswechsel 2021/22 gestellt.

Für die Stadt Erwitte bilden Mobilitätsalternativen zum Individualverkehr mittels PKW gerade auch mit Blick auf die massiven Belastungen durch die sich im Siedlungsschwerpunkt kreuzenden Bundesstraßen ein wichtiges Mittel für die Entlastung der Verkehrssituation. Hierzu dienen insbesondere auch die Lückenschlüsse.

Die Stadt Erwitte ist darüber hinaus Mitglied im Mobilitätsnetzwerk NRW und erstellt gerade ein Mobilitätskonzept, worin die Planungen aus dem Lückenschlusskonzept für Radwege eingebunden wird. Das Radwegenetz wird weiterhin auch über die Schaffung von Mobilstationen etwa in Erwitte, Bad Westernkotten und Horn noch weitere in der Attraktivität gesteigert, insbesondere auch um den Übergang in den ÖPNV zu gewährleisten.

Dazu sind als Lückenschlüsse die Radwegeverbindungen von Horn nach Ebbinghausen, von Eikeloh nach Bad Westernkotten und Erwitte sowie im Erwitter Bruch nach Lippstadt beabsichtigt. Insbesondere die Radwegeverbindung im Erwitter-Bruch wird eine seit Jahren bestehende Lücke zwischen Erwitte und Lippstadt schließen und wird sich mit der Renaturierung des Erwitter Mühlenbachs nahtlos in das gesamtstädtische Projekt eines Grün-Blauen Rings einfügen. Mit dem Schlosspark, dem Gradierwerk I, den Maßnahmen am Mühlenbach und Marktplatz sowie der Erneuerung der Kurpromenade ergibt sich eine städtebaulich herausragende Gesamtkulisse. Eine Umsetzung ist fortlaufend ab dem Jahr 2024 geplant.

„Ich freue mich, dass Land und Bund mit dieser Förderung einen weiteren wichtigen Baustein unserer städtebaulichen und radverkehrstechnischen Maßnahmen unterstützt. Diese neuerliche Förderung kommt durch das breit angelegte Lückenschlusskonzept allen Ortsteilen von Eikeloh bis Horn zur Gute,“ betont Bürgermeister Hendrik Henneböhl.


 

Hintergrund Sonderförderprogramm „Stadt und Land“

Über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ stellt der Bund den Ländern die Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr bis zum Ablauf des Jahres 2028 zur Verfügung. Das Sonderprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.

Die Förderung kommunaler Maßnahmen der Nahmobilität erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen. Dazu gehören unter anderem Fußverkehrsanlagen, Radverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum sowie Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen.

1,3 Mio. Euro Bundesförderung für Lückenschlüsse im städtischen Radwegenetz
Planung im Erwitter Bruch (Ausschnitt)