Leben in Erwitte

Lärmaktionsplan

Die Europäische Union hat mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (EG-Richtlinie Nr. 2002/49/EG) auf die erheblichen, zum Teil gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen vor allem in Ballungsräumen reagiert. Ziel dieser Richtlinie ist es, “schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“

Umgebungslärm sind laut Umgebungslärmrichtlinie belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Laut Runderlass „Lärmaktionsplanung“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 07.02.2008 sind Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn laut Lärmkarte an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lärmpegel ’Lden’ von 70 dB(A) oder von ’Lnight’ 60 dB(A) an bewohnten Gebäuden erreicht oder überschritten wurde. Dies ist laut vorliegender Lärmkartierung (bei der es sich um eine Berechnung auf Grundlage von Modelldaten und um keine Messungen handelt) an mehreren Bereichen im Verlauf der B 55, der B 1, der A 44 (Bereich Seringhausen) und an einem Schienentrassenabschnitt (Bereich Böckum, Wiggeringhausen) der Fall.

In Erwitte sind Schulen und Krankenhäuser allerdings nicht betroffen.

Der Lärmaktionsplan ist am 25.09.2018 beschlossen worden.