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News zur Gleichstellung

Sexuelle Gewalt

|   Gleichstellung

„Sexuelle Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsabhängige Grenzverletzung und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einem/einer Jugendlichen entweder gegen dessen/deren Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder der/die Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.“ (Bange & Deegener)

  • Umfasst sexuelle Handlungen (aufgezwungen und/oder aufgedrängt)
  • Form der Aggression  und von Machtmissbrauch
  • Reicht von Belästigung bis hin zu sexuellem Missbrauch (Kinder/Frauen/Männer)
  • Auch flüchtige, absichtliche unsittliche Berührungen fallen unter sexuelle Belästigung

Die strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und Schutzbefohlenen werden im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung benannt (§§ 174 ff. StGB Sexueller Missbrauch etc.). Dazu gehören auch exhibitionistische Handlungen, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und das Ausstellen, die Herstellung, das Anbieten und den Eigenbesitz von kinderpornographischen Materialien. Grundsätzlich kann es Gewalt gegen Frauen, Kinder und Männer geben. Täter können sowohl Frauen als auch Männer sein.

 

Hier bekommen sie rund um die Uhr Hilfe:

  • Polizei Notruf:                      
    • 110                                                    
  •  Frauenhaus Soest :                             
    • 02921/17585                                                
  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen":              
    • 08000/116016                                                          
  • Telefonseelsorge:                              
    • 0800/ 111 01 111
    • 0800/ 111 02 222

Prävention:

Es liegt in der Verantwortung von Erwachsenen und auch der Stadt Erwitte, Frauen und Kindern Hilfe anzubieten und umfassend aufzuklären. Es müssen schützende Strukturen geschaffen werden und niemand darf sich mit der vorhandenen Situation alleine fühlen.

  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Das Recht NEIN zu sagen!
  • Das Recht über den eigenen Körper zu bestimmen
  • Den Unterschied zwischen guten und schlechten Geheimnissen dazustellen, sowie Kinder und Jugendliche darin zu bestärken, dass schlechte Geheimnisse mitzuteilen kein Verrat ist.
  • Kinder und Jugendliche brauchten eine altersangemessene Aufklärung, damit sie einen guten Bezug zum eigenen Körper aufbauen können.
  • Dabei sollten Kinder und Jugendliche lernen, einer bedrohlichen Situation rechtzeitig zu entfliehen und Hilfe zu holen.

 

Weitere Informationen:

Opferschutzbeauftragte (hilft bei der Unterstützung für Opfer, Netzwerkarbeit und ist unabhängige Stimme der Opfer):

Sollten sie unter sexueller Gewalt oder sexuellem Missbrauch leiden, können sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Für akute Fälle sind im Nachfolgenden Einrichtungen zur Unterstützung aufgelistet:

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