Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
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Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
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Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Lenz
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-495
- s.lenz@erwitte.de
Bartsch
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
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- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-216
- Mobil
- 0171 6453175
- u.bartsch@erwitte.de
Riepegerste
Rathaus
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
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- e.riepegerste@erwitte.de
Zwangsvollstreckung
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