Zwangsvollstreckung
Der Fachdienst Finanzen betreibt die Zwangsvollstreckung aufgrund von Geldforderungen der Stadt Erwitte als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Erwitte wohnhafte Schuldner verfolgt.
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart.