Stadt

Wirtschaftsplan des Gebäudebetriebs Erwitte

Der Rat der Stadt Erwitte hat am 09.02.2006 entschieden, die Gebäudewirtschaft künftig in Form einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung mit der Bezeichnung Gebäudebetrieb Erwitte zu führen. Neben der Gemeindeordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind die maßgebenden Regelungen in der Betriebssatzung des Gebäudebetriebes Erwitte verankert. Organe des Gebäudebetriebes Erwitte sind der Rat der Stadt Erwitte, der vom Rat gebildete Betriebsausschuss (§§ 4 + 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 5 der EigVO) und die Betriebsleitung.

Der Wirtschaftsplan ist das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument des eigenbetrieblichen wirtschaftens und der Buchhaltung des Betriebes. Der Jahresabschluss stellt das Rechenschaftsinstrument des Eigenbetriebes dar.

Wesentliche Bestandteile des Wirtschaftsplanes nach § 14 EigVO:

  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan

Der Erfolgsplan beinhaltet alle vorgesehenen Ansätze für Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres und ist in eine Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern. Bei erfolggefährdenden Mindererträgen oder Mehraufwendungen sind der Betriebsausschuss sowie der Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten.

Der Vermögensplan beinhaltet alle investiven Einzahlungen und Auszahlungen zur Investitionsplanung des Gebäudebetriebes (Sanierung, Erweiterung, Neu- und Umbau, Veräußerung) sowie der Kreditwirtschaft.

Die Ansätze insbesondere im Erfolgsplan schlagen sich in den Kaltmieten und Nebenkosten für die öffentlichen Gebäude nieder.

Der Wirtschaftsplan des Gebäudebetriebes wird durch den entsprechenden Betriebsausschuss Gebäudebetrieb Erwitte vorbereitet und vom Rat der Stadt beschlossen.

 

Kontakt

Herr Neumann

Details

Herr Noll

Details