Stadt

Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Erwitte

Der Rat der Stadt Erwitte beschloss in der Sitzung am 07.07.1993, die kostendeckende Einrichtung Abwasserbeseitigung mit Wirkung vom 01.01.1994 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung mit der Bezeichnung Abwasserwerk Erwitte zu führen.

Neben der Gemeindeordnung (GO) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind die maßgebenden Regelungen in der Betriebssatzung des Abwasserwerkes verankert. Organe des Abwasserwerkes Erwitte sind der Rat der Stadt Erwitte, der vom Rat gebildete Betriebsausschuss Abwasser (§§ 4 + 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 5 der EigVO) und die Betriebsleitung.     

Der Wirtschaftsplan ist das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument des eigenbetrieblichen Wirtschaftens und der Buchhaltung des Betriebes. Der Jahresabschluss stellt das Rechenschaftsinstrument des Eigenbetriebes dar.

Wesentliche Bestandteile des Wirtschaftsplanes nach § 14 EigVO:

  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan

Der Erfolgsplan beinhaltet alle vorgesehenen Ansätze für Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres ist in eine Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern. Bei erfolggefährdenden Mindererträgen oder Mehraufwendungen sind der Betriebsausschuss sowie der Bürgermeister unverzüglich zu unterrichten.

Der Vermögensplan beinhaltet alle investiven Einzahlungen und Auszahlungen zur Investitionsplanung des Abwasserwerkes (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) sowie der Kreditwirtschaft.

Die Ansätze insbesondere im Erfolgsplan schlagen sich in der Gebührenkalkulation für Schmutz- und regenwassergebühren sowie für Kleinkläranlagen nieder.

Der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes wird durch den entsprechenden Betriebsausschuss Abwasserwerk Erwitte vorbereitet und vom Rat der Stadt beschlossen. Parallel dazu werden regelmäßig die Gebühren in der Entwässerungssatzung für das kommende Wirtschafsjahr festgesetzt.

Kontakt

Herr Hoppe

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Frau J. Rasche

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Frau Luhmann

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Frau Brügger

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Herr Schönlau

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