Stadt

Werbeanlagen

Werbeanlagen sind ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel- oder Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

Werbeanlagen dürfen sie grundsätzlich nur nach Genehmigung aufstellen.  Für welche Werbeanlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, listet § 65 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) unter den Ziffern 33 bis 36 auf. Für die Annahme der Bauanträge sowie die Erteilung einer Baugenehmigung die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest zuständig. Wer hier Ansprechpartner für die Stadt Erwitte ist, finden sie auf der Internetseite des Kreises Soest. Hier finden Sie ebenfalls die notwendigen Antragsvordrucke:

www.kreis-soest.de

Kontakt

Frau Wortmann

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