- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Brügger
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
- a.bruegger@erwitte.de
Schönlau
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
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Mittwoch
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Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
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- m.schoenlau@erwitte.de
Zwischenzähler
Zum Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, z.B. für die Gartenbewässerung, ist die Installation eines Zwischenzählers notwendig. Die technischen Vorgaben sowie die allgemeine Vorgehensweise sind dem Merkblatt „Installation einer Wasseruhr“ zu entnehmen.
Die Ablesung des jeweiligen Zählerstandes erfolgt durch den Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet bis zum 05.01. eines jeden Jahres den aktuellen Zählerstand der Stadt Erwitte mitzuteilen.
Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen.