Stadt

Zwischenzähler

Zum Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, z.B. für die Gartenbewässerung, ist die Installation eines Zwischenzählers notwendig. Die technischen Vorgaben sowie die allgemeine Vorgehensweise sind dem Merkblatt „Installation einer Wasseruhr“ zu entnehmen.

Die Ablesung des jeweiligen Zählerstandes erfolgt durch den Grundstückseigentümer. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet bis zum 05.01. eines jeden Jahres den aktuellen Zählerstand der Stadt Erwitte mitzuteilen.

Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen.

 

Kontakt

Frau Brügger

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Herr Schönlau

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