- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Schütte
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-421
- l.schuette@erwitte.de
Vermessung
Zuständige Behörde für die Vermessung ist der Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest. Vermessungsarbeiten zur Aufnahme in das Kataster dürfen nur von der Katasterbehörde oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieureninnen - und ingenieuren durchgeführt werden.
- Katastervermessungen
- wie Grenzvermessungen oder Amtliche Grenzanzeigen können von Grundstückseigentümern oder ihnen gleichstehenden Berechtigten beantragt werden.
- Teilungsvermessungen B
- eim Kauf oder Verkauf müssen Grundstücke oft neu zugeschnitten werden. Die Grenzen werden dann mit Hilfe einer Teilungsvermessung neu festgelegt. Auch wenn Erben ein Grundstück untereinander aufteilen möchten, oder wenn ein Teil eines Grundstücks beliehen werden soll, ist eine Teilungsvermessung nötig.
- Gebäudeeinmessungen
- Gebäudeeinmessungen sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald auf einem Grundstück ein Gebäude - zum Beispiel ein Wohnhaus oder eine Garage - neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert worden ist. Eigentümer oder Erbbauberechtigte müssen unmittelbar nach der Fertigstellung des Gebäudes oder der äußeren Grundrissveränderung die Einmessung beauftragen. Bei Fragen gibt das Katasteramt gerne Auskunft.
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Die Höhe der Vermessungsgebühren ergibt sich aus der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW .