Stadt

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind kann nur in öffentlich beurkundeter Form erfolgen. Die Mutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung erfolgt ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form.

Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.

Kontakt

Frau Kaiser-Gerlach

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Frau Gerdt

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Frau Hanssen

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Frau Hemmer

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