Straßenverkehrsangelegenheiten
Für Straßenverkehrsangelegenheiten in der Stadt Erwitte ist aufgrund der Größenordnung der Stadt die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Soest zuständig.
Kreisverwaltung Soest
Bau, Kataster, Straßen, Umwelt
Straßenverkehrsbehörde
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Soest die notwendigen Entscheidungen für fast alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs trifft, wie z. B. die Anordnung zur Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen.
Anträge und Anregungen, die bei der Stadt schriftlich eingereicht werden, werden daher in der Regel von der Stadt Erwitte an den Kreis Soest zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.
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formloser schriftlicher Antrag und ggf. Lageplan