Stadt

Straßenreinigung

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Neben dem allgegenwärtigen Staub (z. B. durch Rußablagerung und Reifenabrieb, aber auch durch Gesteinsstaub, Blütenstaub, Faserstaub, Hautschuppen, Pilzsporen und sonstiger Abrieb) fallen vor allem alle Arten von unsachgemäß entsorgtem Hausmüll an. Daneben stellen der Laubfall, Schnee und der Rollsplitt nach Wintereinsätzen und schließlich auch Hundekot und Ölverschmutzungen die größten Probleme der Wegeverschmutzung dar. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt.

Die Stadt Erwitte erhebt von den Bürgern auch auf gesetzlicher Grundlage je nach Gebührenordnung unterschiedliche Beträge für die Kosten der Straßenreinigung. In der Regel allerdings ausschließlich zur Reinigung der Fahrbahnen. Die Anlieger sind hingegen verpflichtet, die an ihr Grundstück grenzende Straße zu reinigen. Für die Höhe der Straßenreinigungsgebühr eines angrenzenden Grundstücks ist die Frontlänge des Grundstücks und die Reinigungsklasse (Reinigungsintervalle) entscheidend, aber nicht die tatsächliche Länge des Grundstücks an der betreffenden Straße. Die Frontlänge eines Grundstückes darf sachgerecht abgewandelt werden, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden.  Bei Wohn- und Teileigentum ergeht ein gesonderter Bescheid an den Hausverwalter als Vertreter der Eigentümergemeinschaft.

Art und Umfang der Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer können der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (s. unter Rechtsgrundlagen) entnommen werden.

 

Kontakt

Herr Jacobeit

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Frau Klemm

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