Sterbefallanzeige
Der Tod einer Person ist vom Standesamt zu beurkunden. Ein Sterbefall ist spätestens am dritten dem Todestag folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
- 10,00 € (Austellung einer Sterbeurkunde)
- 5,00 € (jede weitere Urkunde)
- gebührenfrei bei Urkunden für Bestattung, Rentenzwecke, Nachbarschafthilfe und Krankenkasse
- Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.