Stadt

Rat und Ausschüsse

Ratswahl am 13.09.2020 - Stadt Erwitte - Gesamtergebnis
Ratswahl am 13.09.2020 - Stadt Erwitte - Gesamtergebnis
Ratswahl am 13.09.2020 - Stadt Erwitte - Gesamtergebnis Sitzverteilung
Ratswahl am 13.09.2020 - Stadt Erwitte - Gesamtergebnis Sitzverteilung

Wichtigstes Organ der Selbstverwaltung einer Stadt ist der Rat. Er wird jeweils für fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt. Die Bürgerschaft entscheidet bei der Wahl sowohl über die Kandidatinnen und Kandidaten als auch über die Parteien, die sie im Rat der Stadt vertreten sollen. Damit nehmen sie Einfluss auf die politischen Ziele und Vorstellungen, nach denen die Stadt gestaltet und verwaltet werden soll.

Der Rat der Stadt Erwitte hat 34 Sitze. 17 Ratsmitglieder werden direkt in den Wahlbezirken gewählt, die anderen 17 Sitze werden entsprechend der Wahlergebnisse in der gesamten Stadt über Listen der Parteien besetzt. So spiegelt sich im Rat das Verhältnis der Gesamtstimmenzahl für die jeweiligen Parteien in den Wahlbezirken wieder. 

Das 35. Mitglied des Rates ist nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes).

Zusammensetzung

Neben dem Bürgermeister sind folgende Fraktionen im Rat vertreten.

  • CDU: 14 Sitze
  • SPD: 7 Sitze
  • FDP: 7 Sitze
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 4 Sitze
  • BG: 2 Sitze

Vorsitz

Vorsitzender des Rates ist der Bürgermeister. Er setzt die Tagesordnung fest, lädt zu den Sitzungen des Rates ein und leitet die Sitzungen.

Rats- und Ausschussmitglieder

Alle Rats- und Ausschussmitglieder finden Sie hier.

Aufgaben

Der Rat entscheidet grundsätzlich über alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung. Er bildet Ausschüsse und Beiräte und entsendet Mitglieder in andere Gremien (z.B. in Aufsichtsräte von Gesellschaften, an denen die Stadt Erwitte beteiligt ist). Im übrigen kann der Rat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Er kann ferner Ausschüsse ermächtigen, in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs die Entscheidung dem Bürgermeister zu übertragen. Dennoch gibt es auch Entscheidungen über Angelegenheiten, die der Rat nicht übertragen kann (§ 41 I GO NRW).

Ausschüsse

  • Hauptausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Wahlausschuss
  • Betriebsausschuss Gebäude
  • Betriebsausschuss Abwasser
  • Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport, Kultur und Sicherheit
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz, Mobilität und Digitales

Zu den Mitgliedern der Gremien gelangen Sie hier

Fragestunde für Einwohner*innen

Zu Beginn jeder öffentlichen Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen statt. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes ist jeder Einwohner/jede Einwohnerin der Stadt berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, die sich nicht auf die Tagesordnung der betreffenden Ratssitzung beziehen dürfen.

Sitzungskalender

Die Termine für die Sitzungen des Rates und die jeweilige Tagesordnung finden Sie ebenfalls im Ratsinformationssystem

 

Kontakt

Frau K. Knoche

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