Stadt

Sportanlagen

Nach der schulischen Inanspruchnahme stehen die Sporthallen und das Lehrschwimmbecken  ab ca. 16.00 Uhr für den Erwitter Vereinssport zur Verfügung. Über die Belegung der Sportstätten haben sich die Vereine mit der Stadt Erwitte geeinigt.

Freie und frei werdende Belegungszeiten können auf Anfrage an Erwitter Vereine neu vergeben werden.  Die gültigen Belegungspläne hängen in den jeweiligen Hallen aus.

In den nordrhein-westfälischen Schulferien sind die Sportstätten grundsätzlich auch für den Vereinssport geschlossen. In dieser Zeit können dann die Grundreinigung und notwendige Reparaturarbeiten geplant stattfinden.

Für die Nutzung der Sporthallen und des Lehrschwimmbeckens werden Nutzungsentgelte wie folgt erhoben:

  • Entgeltsätze pro Stunde (Regelbelegung):
    • Ballsporthalle: 8,00 €
    • Halbe Ballsporthalle: 4,00 €
    • Große Sporthalle(Gymnasium, Hauptschule, GS Erwitte u. Bad Westernkotten): 3,00 €
    • Kleine Sporthalle (Gymnasium, GS Horn u. Bad Westernkotten): 1,50 €
    • Lehrschwimmbecken: 4,00 €

Die Entgelte werden halbjährlich erhoben und sind am 01.04. für das 1. Halbjahr und am 01.10. für das 2. Halbjahr fällig. Die Hallenbelegungszeiten der Regelbelegung werden grundsätzlich mit 40 Wochen/Jahr (20 Wochen/Halbjahr) in Ansatz gebracht, die Zeiten für Fußball und Tennis mit 20 Wochen/Jahr (10 Wochen/Halbjahr), die Belegungszeiten der Lehrschwimmbecken mit 26 Wochen/Jahr (13 Wochen/Halbjahr).

  • Entgeltsätze pro Tag (Turniere):
    • Ballsporthalle: 60,00 €
    • Halbe Ballsporthalle: 30,00 €
    • Grosse Sporthalle(Gymnasium, Hauptschule, GS Erwitte u. Bad Westernkotten): 20,00 €
    • Kleine Sporthalle (Gymnasium, GS Horn u. Bad Westernkotten): 10,00 €
    • Lehrschwimmbecken: 30,00 €
  • Entgeltsätze pro Spiel (Meisterschaftsspiele):         
    • 15,00 €

 

Kontakt

Frau Fretter

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Frau Schäfer

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