Sondernutzungserlaubnis von Straßen und Wegen
Die Stadt Erwitte erteilt verkehrsrechtliche Anordnungen bei Straßenbaumaßnahmen, die vom Aufgabenbereich Verkehrsplanung, Straßenbau durchgeführt und beauftragt werden. Sofern alle Angaben vollständig eingereicht werden, ist mit einer Genehmigung innerhalb einer Woche zu rechnen.
Bei Baumaßnahmen, die über die von der Stadt Erwitte selbst beauftragten Straßenbauleistungen hinausgehen, z. B. Verlegung von Ver- oder Entsorgungsleitungen, ist der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen bei:
Kreisverwaltung Soest
Bau, Kataster, Straßen, Umwelt
Straßen- und Wegebau
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
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Eine Sondernutzungserlaubnis kostet 35 € und ist zeitlich begrenzt.
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Ein Antrag für die Sondernutzung kann formlos, wenn möglich mit Lageplan oder Skizze von der Örtlichkeit, bei der Stadt Erwitte gestellt werden.