Sondernutzungen und Gestattungen im öffentlichen Straßenraum
Eine Sondernutzungsgenehmigung ist erforderlich, wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsräumen über den Gemeingebrauch hinausgeht. Die Stadt Erwitte kann Sondernutzungsgenehmigungen bei Bedarf für Nebenflächen, wie Gehwege, Stellplatzflächen o. ä. erteilen.
Sofern alle Angaben vollständig eingereicht werden, ist mit einer Genehmigung innerhalb einer Woche zu rechnen.
Für die evtl. Inanspruchnahme von öffentlichen Fahrbahnflächen ist die Sondernutzungsgenehmigung gemäß § 45 StVO zu beantragen bei der:
Kreisverwaltung Soest
Bau, Kataster, Straßen, Umwelt
Straßen- und Wegebau
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
- gebührenfrei
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Ein Antrag für die Sondernutzung kann formlos, jedoch mit Lageplan oder Skizze von der Örtlichkeit, bei der Stadt Erwitte gestellt werden.