Stadt

Sondernutzungen und Gestattungen im öffentlichen Straßenraum

Eine Sondernutzungsgenehmigung ist erforderlich, wenn die Nutzung von öffentlichen Verkehrsräumen über den Gemeingebrauch hinausgeht. Die Stadt Erwitte kann Sondernutzungs­genehmigungen bei Bedarf für Nebenflächen, wie Gehwege, Stellplatzflächen o. ä. erteilen.         

Sofern alle Angaben vollständig eingereicht werden, ist mit einer Genehmigung innerhalb einer Woche zu rechnen. 

Für die evtl. Inanspruchnahme von öffentlichen Fahrbahnflächen ist die Sondernutzungs­genehmigung gemäß § 45 StVO zu beantragen bei der:      

Kreisverwaltung Soest 
Bau, Kataster, Straßen, Umwelt             
Straßen- und Wegebau              
Hoher Weg 1-3
59494 Soest

 

  • gebührenfrei
  • Ein Antrag für die Sondernutzung kann formlos, jedoch mit Lageplan oder Skizze von der Örtlichkeit, bei der Stadt Erwitte gestellt werden.

Kontakt

Frau Klemm

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Herr Jacobeit

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