Schwerbehindertenausweis
Beantragung, Änderung, Verschlimmerung, Verlängerung
Allgemeine Information:
Beantragung / Änderungsantrag
In dem Verfahren wird der Grad der Behinderung festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über einen Antrag zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich.
Antragsformulare liegen zum Abholen an der Info-Theke der Stadtverwaltung Erwitte bereit. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Soest einreichen:
Kreis Soest, Abt. Soziales / Schwerbehindertenangelegenheiten, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 / 30-0
Verlängerung / Neuausstellung
Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises durch die Stadt Erwitte ist grundsätzlich nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Alternativ kann bei der Stadt Erwitte die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat (neues Format) beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Der Antrag wird an den Kreis Soest weiter geleitet.