Reisepass
Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Passes gibt. Die übliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.
Reisepass als Expresspass
In Eilfällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Ein zusätzlicher Expresszuschlag von 32,00 € ist dann zu zahlen.
Vorläufiger Reisepass
Nur in einem durch Unterlagen glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr sofort ausgestellt werden.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument in Erwitte beantragt wird,
- bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige
- Reisepass:
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- 60,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
- Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 € Zuschlag
- Expressverfahren:
- zusätzlich 32,00 € Expresszuschlag
- vorläufiger Reisepass:
- 26,00 EUR
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Verlustanzeige
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
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Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Passes gibt. Die übliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.
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Reisepass als Expresspass
In Eilfällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Ein zusätzlicher Expresszuschlag von 32,00 € ist dann zu zahlen.
Vorläufiger Reisepass
Nur in einem durch Unterlagen glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr sofort ausgestellt werden.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument in Erwitte beantragt wird,
- bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige
- Reisepass:
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- 60,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
- Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 € Zuschlag
- Expressverfahren:
- zusätzlich 32,00 € Expresszuschlag
- vorläufiger Reisepass:
- 26,00 EUR
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Verlustanzeige
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Reisepass
Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Passes gibt. Die übliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.
Reisepass als Expresspass
In Eilfällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Ein zusätzlicher Expresszuschlag von 32,00 € ist dann zu zahlen.
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- bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige
- Reisepass:
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- 60,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
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- Expressverfahren:
- zusätzlich 32,00 € Expresszuschlag
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- 26,00 EUR
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Reisepass
Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Passes gibt. Die übliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.
Reisepass als Expresspass
In Eilfällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Ein zusätzlicher Expresszuschlag von 32,00 € ist dann zu zahlen.
Vorläufiger Reisepass
Nur in einem durch Unterlagen glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr sofort ausgestellt werden.
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Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
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- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument in Erwitte beantragt wird,
- bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige
- Reisepass:
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- 60,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
- Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 € Zuschlag
- Expressverfahren:
- zusätzlich 32,00 € Expresszuschlag
- vorläufiger Reisepass:
- 26,00 EUR
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
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- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
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Reisepass
Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Passes gibt. Die übliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.
Reisepass als Expresspass
In Eilfällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Ein zusätzlicher Expresszuschlag von 32,00 € ist dann zu zahlen.
Vorläufiger Reisepass
Nur in einem durch Unterlagen glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr sofort ausgestellt werden.
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- Bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
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- bei minderjährigen Antragstellern: Einverständniserklärung der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige
- Reisepass:
- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
- 60,00 € für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
- Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich 22,00 € Zuschlag
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- 26,00 EUR
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- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
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Bürgerservice
Montag
08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr
- buergerservice@erwitte.de
Hartmann
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Klöver
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Schnitker
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Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Passes gibt. Die übliche Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Reisepasses beträgt ca. 4 Wochen.
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