Stadt

Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden können nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Die Ausstellung erfolgt nur aus Registern des eigenen Standesamtes.

Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt beantragen:

  • Geburtsurkunde (auch international)
  • Heiratsurkunde (auch international)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde (auch international)
  • beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsbüchern

 

  • 10,00 € (Erstausfertigung)
  •   5,00 € (jede weitere Urkunde)
  • gebührenfrei nur für Sozialversichungszwecke 
  • bei Abholung: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bevollmächtigung zur Abholung: Vollmacht, Ausweisdokumente des Antragstellers und der abholenden Person

Kontakt

Frau Kaiser-Gerlach

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Frau Gerdt

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Frau Hanssen

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Frau Hemmer

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