Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden können nur für Personen ausgestellt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Die Ausstellung erfolgt nur aus Registern des eigenen Standesamtes.
Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt beantragen:
- Geburtsurkunde (auch international)
- Heiratsurkunde (auch international)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde (auch international)
- beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsbüchern
Hier können Sie Ihre Personenstandsurkunden Online beantragen
- 10,00 € (Erstausfertigung)
- 5,00 € (jede weitere Urkunde)
- gebührenfrei nur für Sozialversichungszwecke
- bei Abholung: gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigung zur Abholung: Vollmacht, Ausweisdokumente des Antragstellers und der abholenden Person
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Formular zur Anforderung einer Eheurkunde
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Formular zur Anforderung einer Sterbeurkunde
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Formular zur Anforderung einer Geburtsurkunde
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Formular zur Anforderung mehrerer Urkunden aus verschiedenen Personenstandsregistern