Stadt

Personalausweis

Der Personalausweis kann im  Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.

Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.

In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.

Ausweis weg? 
Sperrhotline: 116 116  (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)

Weitere Infos unter: www.personalausweisportal.de

Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder

Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.

Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:

  • Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:

  • Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.

Online-Terminvereinbarung

Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.

 

  • Ausstellung des Personalausweises
    • antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
    • antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
    • 10,00 €

Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.

Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

  • Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung

Kontakt

Frau Fuchs

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Frau Hartmann

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Frau Schnitker

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