Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos unter: www.personalausweisportal.de
Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
-
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
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- 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
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-
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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-
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-
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos unter: www.personalausweisportal.de
Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
-
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
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-
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-
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- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
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- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
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- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
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- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
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Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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- 10,00 €
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- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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-
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- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
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Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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-
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
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-
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- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
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- Verlustanzeige
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos unter: www.personalausweisportal.de
Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
-
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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-
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-
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
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Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
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- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
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Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
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- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
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Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
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- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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-
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
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- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
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Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
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Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
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-
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
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- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
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-
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
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- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos unter: www.personalausweisportal.de
Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
-
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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-
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-
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
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-
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-
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- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
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- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
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- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
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- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
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- 10,00 €
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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-
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
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Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
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-
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- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
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Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
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- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
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Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
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Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
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- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
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- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
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Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
-
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
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Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
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- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
- Verlustanzeige
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses
- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Der Personalausweis kann im Bürgerservice beantragt werden. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung persönlich zu erscheinen.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin der Versand eines sogenannten PIN-Briefes. Dieser beinhaltet Ihre persönliche Transport-PIN und PUK und Ihr persönliches Sperrkennwort. 3 Tage nach Erhalt dieses Briefes liegt Ihr Personalausweis beim Bürgerservice zur Abholung bereit.
In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos unter: www.personalausweisportal.de
Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
-
- Einverständniserklärung der Eltern bei Antragstellern unter 16 Jahren
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
- Einverständniserklärung für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes,vorläufigen Ausweises,Kinderreisepasses (PDF)
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses (Ausfüllassistent)
- Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass
- Befreiung von der Ausweispflicht § 1 III PAuswG - Antrag
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- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Fuchs
Bürgerservice
Montag
08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr / 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:30 Uhr
- buergerservice@erwitte.de
Hartmann
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Schnitker
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In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.
Ausweis weg?
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Weitere Infos unter: www.personalausweisportal.de
Aktuelle Hinweise für Eltern im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder
Sie möchten für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
- Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich. Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
- Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Online-Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zu buchen.
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung des Bürgerservices.
- Ausstellung des Personalausweises
- antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)
- antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)
- Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
- 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Deaktivierung und Aktivierung der Online-Funktionen können weitere Kosten von maximal 6,00 € entstehen.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- bisheriger Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, wenn erstmalig ein Ausweis in Erwitte beantragt wird
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-
Dieses können Sie auch direkt vor Ort im Rathaus am Selbstbedienungsterminal einfach und schnell digital erfassen für nur 8,00 € (nur möglich bei einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 2,10 m). Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.
-
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- Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung