- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
Kaiser-Gerlach
Standesamt Hellweg
Montag
08:00 - 12:30 Uhr*
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
* Termine für Trauungen können montags bis samstags am Vormittag und am Nachmittag individuell vereinbart werden // Mo-Do ab 14:00 Uhr Termine nach individueller Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-493
- info@standesamt-hellweg.de
Gerdt
Standesamt Hellweg
Montag
08:00 - 12:30 Uhr*
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
* Termine für Trauungen können montags bis samstags am Vormittag und am Nachmittag individuell vereinbart werden // Mo-Do ab 14:00 Uhr Termine nach individueller Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-493
- info@standesamt-hellweg.de
Franke
Standesamt Hellweg
Montag
08:00 - 12:30 Uhr*
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
* Termine für Trauungen können montags bis samstags am Vormittag und am Nachmittag individuell vereinbart werden // Mo-Do ab 14:00 Uhr Termine nach individueller Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-493
- info@standesamt-hellweg.de
Hemmer
Standesamt Hellweg
Montag
08:00 - 12:30 Uhr*
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
* Termine für Trauungen können montags bis samstags am Vormittag und am Nachmittag individuell vereinbart werden // Mo-Do ab 14:00 Uhr Termine nach individueller Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-493
- info@standesamt-hellweg.de
Namenserklärung – Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Die Erklärung kann bei dem Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden.
Wirksam wird die Erklärung über die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. des bis zur Eheschließung geführten Familiennamens beim jeweiligen Heiratsstandesamt.
Namensänderung:
• 21,00 €
Gebührenpflichtige Bescheinigung über Ihre Namensänderung (kann nur beim Heiratsstandesamt beantragt werden):
• 9,00 €
- Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.