Namenserklärung - Vertriebene und Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form abwandeln.
- gebührenfrei
- Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.