Namenserklärung – Doppelname
Bestimmen Ehegatten einen Ehenamen, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, diesem seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.
Die Voranstellung oder Anfügung kann bei der Eheschließung, oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie ist nicht fristgebunden und kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Voranstellung oder Anfügung ist dann nicht mehr möglich.
Wirksam wird die Erklärung beim Eheschließungsstandesamt.
Namensänderung:
- gebührenfrei bei der Eheschließung
- 21,00 € während des Bestehens oder nach Auflösung der Ehe
Gebührenpflichtige Bescheinigung über Ihre Namensänderung (kann nur beim Heiratsstandesamt beantragt werden):
- 9,00 €
- Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.