Namensänderung - Anschlusserklärung für Kinder
Bestimmen die Eltern eines Kindes einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so hat das Kind die Möglichkeit, sich dem Ehenamen seiner Eltern anzuschließen.
Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Eine Anschlusserklärung wird beim Geburtsstandesamt des Kindes wirksam. Dort können Sie bei Bedarf auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde anfordern.
- 21,00 €
- Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.