Nachbeurkundungen
Ist im Ausland ein Personenstandsfall (Geburt eines Deutschen, Eheschließung eines Deutschen, Tod eines Deutschen) eingetreten, so kann für diesen Personenstandsfall ein deutsches Personenstandsregister angelegt werden.
Aus diesem Register können jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung erfolgt nicht automatisch, sie muss wie folgt beantragt werden:
- bei Eheschließungen beim Standesamt des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes (im Inland) des deutschen Ehegatten. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, erfolgt die Beurkundung beim Standesamt I in Berlin.
Antragsberechtigt sind deutsche Ehegatten, oder nach dessen Tod auch die Eltern oder Kinder.
- bei Geburt eines deutschen Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt (im Inland) hat. Hat das Kind seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person (Eltern, Ehegatte/Lebenspartner oder Kinder des Kindes), ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin für die Beurkundung zuständig.
- bei Tod einer deutschen Person beim Standesamt des letzten Wohnortes/gewöhnlichen Aufenthaltes (im Inland) der/des Verstorbenen. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnort/gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, beurkundet das Standesamt den Personenstandsfall, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person (Eltern, Kinder, Ehegatte/Lebenspartner des Verstorbenen, die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist, sowie jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann) ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt (im Inland) hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin für die Beurkundung zuständig.
Ein Antrag auf Nachbeurkundung kann auch bei der Deutschen Botschaft im Ausland entgegengenommen werden.
- 40,00 € (Nachbeurkundung einer Eheschließung oder Geburt)
- 21,00 € (Nachbeurkundung eines Sterbefall)
- 10,00 € (Ausstellung einer Personenstandsurkunde)
- 5,00 € (für jede weitere Urkunde)
- Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.