Stadt

Kleinkläranlagen

Die Grundstücke in den Stadtteilen Merklinghausen-Wiggerinhausen, Seringhausen und Weckinghausen sowie etliche andere Einzelgrundstücke in Randbereichen liegen aus entwässerungstechnischer Sicht im Außenbereich, d.h. es besteht kein Anschluss an eine städtische Abwasseranlage. Die Abwasserbehandlung erfolgt auf diesen Grundstücken in sogenannten Kleinkläranlagen/Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Abwasserbeseitigungspflicht liegt nicht bei der Stadt Erwitte, sondern ist auf die Grundstückseigentümer übertragen worden. Die Grundstückseigentümer sind für den ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhaltung der Kleinkläranlagen zuständig. Die Stadt Erwitte ist jedoch weiterhin für die Entsorgung des anfallenden Fäkal-/Klärschlamm zuständig.

Kontakt

Frau Brügger

Details

Herr Schönlau

Details