Stadt

Kanalverstopfung

Das städtische Kanalnetz besteht aus Schmutz-, Regen- und Mischwasserleitungen und den Grundstücksanschlussleitungen.

Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befindet. Für die Leitungen auf dem Grundstück (Hausanschlussleitung/Grundleitung) bis zur Grundstücksgrenze ist der Grundstückseigentümer zuständig bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Kanalnetz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

  • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden
  • Angaben zum Ort der Verstopfung, sofern möglich

Bei Rückstau durch Kanalverstopfung im städtischen Kanalnetz ist der Notdienst des Abwasserwerkes Erwitte unter der Ruf-Nr. 0171 2100062 zu informieren.

Wenn die Ursache der Kanalverstopfung aus dem städtischen Kanalnetz resultiert, trägt das Abwasserwerk die Einsatzkosten. Liegt die Ursache der Verstopfung in der Hausanschlussleitung/Grundleitung oder Hauskontrollschacht sind die Einsatzkosten vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Angaben zum genauen Ort der Verstopfung, möglichst Straße und Hausnummer.

Kontakt

Frau Brügger

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Herr Schönlau

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