Stadt

Kampfmittelbeseitigung

Noch heute werden in Erwitte und in vielen anderen Städten Kampfmittel aus beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind. Das Ordnungsamt der Stadt Erwitte ist auch zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen. Dabei wird es durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe (KBD-WL) mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sollten Sie folgende Verhaltensregeln beachten:

  • Berühren Sie die Kampfmittel nicht! Falls es versehentlich angehoben wurde, so ist es vorsichtig wieder abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Maschine oder ein Fahrzeug erfasst, so ist die Maschine unverzüglich abzustellen und in der jeweiligen Lage zu belassen.
  • Erschütterungen sollten vermieden werden.
  • Unbefugte dürfen den Fundort nicht betreten. Die Fundstelle muss dementsprechend gekennzeichnet werden.
  • Informieren Sie umgehend das Ordnungsamt der Stadt Erwitte oder die Polizei Lippstadt über Ihren Fund.

Überprüfung von Bauflächen oder Baugruben auf Kampfmittel

Um Gefahren zu vermeiden, ist es sinnvoll, Baustellen in gefährdeten Bereichen frühzeitig vor Baubeginn zu überprüfen. Ob dies für Ihr persönliches Bauverfahren nötig ist, können Sie den Hinweisen Ihrer Baugenehmigung entnehmen.

  • Bitte melden Sie mindestens zwei Wochen vor Baubeginn die Maßnahme zur Kampfmittelüberprüfung an.
  • Eine Prüfung von Grundstücken auf Kampfmittel führt der Kampfmittelbeseitigungsdienst nur auf Antrag der Stadt Erwitte durch.
  • Befindet sich Ihr Bauvorhaben in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet oder im ehemaligen Hauptkampfgebiet des Zweiten Weltkriegs ist ggf. das Absuchen der Freiflächen oder Bauflächen und Baugruben mit einer Oberflächensondierung erforderlich.
  • Im Einzelfall können darüber hinaus auch noch weitergehende Maßnahmen der Kampfmittelüberprüfung wie Testsondierungen oder Sondierungsbohrungen erforderlich werden.

Bitte bedenken Sie, dass es bei der Durchführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen im Einzelfall zu erheblichen Vorlaufzeiten kommen kann, sodass eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Ordnungsamt sinnvoll ist.

Eine Sondierung des Grundstücks ist kostenfrei, soweit das Erfordernis der Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung zuvor festgestellt wurde. Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind ehemalige bundeseigene Liegenschaften.

Kontakt

Herr Wieners

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