- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Fraune-Gärtner
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-134
- p.fraune-gaertner@erwitte.de
J.
Rasche
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-201
- j.rasche@erwitte.de
Heine-Risse
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-218
- p.heine-risse@erwitte.de
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Hoppe
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-202
- s.hoppe@erwitte.de
Jahresabschluss
Die Stadt Erwitte hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- den Teilrechnungen (pro Produkt)
- Bilanz und Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen o. g. Bestandteilen ist durch den Kämmerer aufzustellen und durch den Bürgermeister zu bestätigen. Anschließend ist der Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat der Gemeinde zuzuleiten.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss (i. d. R. mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen) stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.
Für die beiden städt. Eigenbetriebe Abwasserwerk und Gebäudebetrieb gelten vergleichbare Regelungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO).
Weiterhin prüft und analysiert die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW die jeweiligen Zahlenwerke.
Der jeweils aktuelle Jahresabschlussbericht liegt während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Erwitte zur Einsichtnahme aus.