Grundstücksteilungen
Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte benötigt hierfür eine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn durch die Teilung ein baurechtswidriger Zustand entstehen würde.
Aufgrund der Größenordnung der Stadt ist für die Teilungsgenehmigung die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest zuständig.
Grundstücksteilungen können ausschließlich durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVi) oder durch das Katasteramt des Kreises Soest vorgenommen werden.
ÖbVi in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Wer beim Kreis Soest Ansprechpartner für die Stadt Erwitte ist finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest.
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Die für die Erteilung der Teilungsgenehmigung zu zahlenden Gebühren sind beim Kreis Soest als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
Die Höhe der Vermessungsgebühren ergibt sich aus der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW.
- Die Unterlagen, die einem Antrag auf Teilungsgenehmigung beizufügen sind, erstellt der beauftragte Vermesser für Sie.