Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die hilfsbedürftig sind, weil sie entweder keine Arbeit haben oder das Arbeitseinkommen nicht ausreicht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll den eigenen Lebensunterhalt sowie den Lebensunterhalt der Familienangehörigen decken.
Die finanzielle Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird als Arbeitslosengeld II (ALG II) bezeichnet. Für Familienangehörige wird, sofern diese nicht selbst erwerbsfähig sind, Sozialgeld gezahlt.
Neben den finanziellen Hilfen wird die berufliche Eingliederung umfassend gefördert. Hierzu zählen z. B. arbeitsmarktbezogene Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie die unmittelbare Förderung der Beschäftigung.
Im Rahmen der Hartz VI-Reform zum 01.01.2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ als einheitliche Sozialleistung zusammengeführt.
Zuständig für die Bearbeitung dieser Leistung ist die Arbeitsgemeinschaft Arbeit Hellweg Aktiv (AHA), Paradieser Weg 2, 59494 Soest.
Zuständiges Jobcenter für Erwitte ist die
Arbeit Hellweg Aktiv
Am Siek 18-22
59557 Lippstadt
Tel: 02921/106500
Allgemeine Informationen rund um das Thema Hartz IV im Kreis Soest bzw. Informationen zu Leistungen nach dem SGB II finden Sie unter folgenden Links: