Stadt

Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines in der Stadt Erwitte betriebenen Gewerbebetriebes. Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (15.02./15.05./15.08./15.11.) fällige Gewerbesteuer wird durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:

Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Erwitte

Gewerbesteuermessbetrag

Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Der Bescheid wird gemeinsam mit dem Gewerbesteuerbescheid der Stadt Erwitte an den Gewerbetreibenden weitergeleitet.

Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Erwitte

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Erwitte in der Haushaltssatzung bzw. ggfs. in der Hebesatzsatzung beschlossen. Den aktuellen Hebesatz finden Sie hier.

Einspruch/Aussetzung der Vollziehung

Den Gewerbesteuermessbescheid kann gegebenenfalls mit einem Einspruch beim zuständigen Finanzamt angefochten werden.Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheides kann die Zahlung der Gewerbesteuer bei Fälligkeit durch Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides bzw. Gewerbesteuerbescheides vermieden werden. Ein entsprechender Antrag ist an das zuständige Finanzamt zu richten.

Stundungen, Ratenzahlungen

Die Gewerbesteuer kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für die Zahlungspflichtigen bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dabei sind die Stundungsvoraussetzungen nachzuweisen. Die Gewährung einer Stundung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Für die Zeit der Stundung werden Stundungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat erhoben.

Kontakt

Frau Seewald

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