Gewässerunterhaltung
Gewässerunterhaltung ist laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Pflege und Entwicklung von Gewässern und Fließgewässern. Hierfür zuständig sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden. Für Fließgewässer mit überörtlicher Bedeutung hat der Kreis Soest in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit allen 14 Städten und Gemeinden des Kreises die Unterhaltungslast übernommen.
Zu einem Gewässer gehört immer auch der Gewässerrandstreifen, für den bestimmte Vorgaben beachtet werden müssen. Diese gelten insbesondere für Landwirte, aber auch für Flächeneigentümer.
- Europäische Wasserrahmenrichtlinie
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
- Wasserhaushaltsgesetz
- Infos über die Wasserrahmenrichtlinie finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamt; klicken Sie hier.
- Europäische Wasserrahmenrichtlinie:
- Die Gewässerunterhaltung muss die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie einhalten. Die Europäische Union hat im Jahr 2000 diese Richtlinie aufgestellt. Sie gibt vor, welchen ökologischen und chemischen Zustand Oberflächengewässer wie Flüsse und Seen haben sollen und wie der chemische und mengenmäßige Zustand des Grundwassers sein muss. Für mehr Infos, klicken Sie bitte hier.
- Programm Lebendige Gewässer