Stadt

Gestattungen

Für den vorübergehenden Betrieb einer Schankwirtschaft mit Alkoholausschank bei einer öffentlichen Veranstaltung, wie z.B. Oberstufenfete, Landjugendfete, Konzert, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc., ist eine Schankerlaubnis nach § 12 Abs. 1des Gaststättengesetzes (GastG) erforderlich.

Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eventuell eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. 

Veranstaltungen nach 22.00 Uhr erfordern im Einzelfall zusätzliche besondere Erlaubnisse.

  • 25,00 € bis 1.000,00 €

Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

  • Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung gem. § 2 i.V.m. § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)

    Eine Gaststättengestattung braucht nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen und/oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
    verabreicht.

  • Antrag auf Genehmigung einer (Groß)Veranstaltung

Kontakt

Herr Wermter

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Frau Johanterwage

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