Gefahrenabwehr
Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Lärmbelästigungen, Gefahren durch Tiere, Gefahren für die Gesundheit, Falschparker, Mittagsruhe).
Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Lärmbelästigungen, Gefahren durch Tiere, Gefahren für die Gesundheit, Falschparker, Mittagsruhe).