Geburtsanzeige
Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
- Geburtsanzeige, Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke sind gebührenfrei.
- 10,00 € für die Ausstellung einer Geburtsurkunde
- 5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde
- Welche weiteren Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
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Mündliche Geburtanzeige gem. §§ 18 bis 21 PStG, § 33 PStV zur Beurkundung eines Kindes beim Standesamt.