Stadt

Geburtsanzeige

Eine Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

  • Geburtsanzeige, Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftshilfe und religiöse Zwecke sind gebührenfrei.
  • 10,00 € für die Ausstellung einer Geburtsurkunde
  •  5,00 € jede weitere am selben Tag ausgestellte Urkunde
  • Welche weiteren Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

 

  • Mündliche Geburtanzeige gem. §§ 18 bis 21 PStG, § 33 PStV zur Beurkundung eines Kindes beim Standesamt.

Kontakt

Frau Kaiser-Gerlach

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Frau Gerdt

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Frau Hanssen

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Frau Hemmer

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