Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, wird nur vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Die Ausstellung kann entweder Online direkt beim Bundesamt für Justiz oder bei der Meldebehörde Ihres Haupt- und Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Wichtiger Hinweis zur ONLINE-Beantragung von Führungszeugnissen
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass eine Online-Beantragung von Führungszeugnissen ausschließlich über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich ist. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar.
Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse oder Online-Wegweiser beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
Zuverlässige Informationen über Führungszeugnisse und Hinweise zur Online-Beantragung finden Sie hier.
Wenn Sie das Führungszeugnis bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes beantragen möchten, rufen Sie vorher an. Sie erhalten einen Termin und Informationen über die Unterlagen, die für die Beantragung benötigt werden.
Online-Terminvereinbarung
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Bei der Beantragung von Führungszeugnissen bei der Meldebehörde ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Führungszeugnissen für Behörden: genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
- bei erweiterten Führungszeugnissen: die schriftliche Aufforderung der Stelle , die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen (siehe unter "Formulare")
- einfaches sowie erweitertes Führungszeugnis:
- 13,00 €
- Bescheinigung der anfordernden Stelle für erweitertes Führungszeugnis
- Informationen über Führungszeugnisse und Hinweise zur Online-Beantragung finden Sie hier.
- Online-Terminvereinbarung
- Informationsblatt nach Art. 13 EU-DSGVO zum Meldewesen
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, wird nur vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Die Ausstellung kann entweder Online direkt beim Bundesamt für Justiz oder bei der Meldebehörde Ihres Haupt- und Nebenwohnsitzes beantragt werden.
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Anforderung eines Führungszeugnisses nach § 30 a BZRG (nur auszufüllen vom Arbeitgeber bzw. Behörde, usw.)