Stadt

Friedhofswesen

Die Stadt Erwitte unterhält die Friedhöfe in Erwitte und Horn. Die Benutzung, Verwaltung sowie die Ordnung auf den Friedhöfen ist in der Friedhofssatzung geregelt.

Bestattungen sind beim zuständigen Ansprechpartner anzumelden. Die möglichen Bestattungsformen/ Grabarten sowie die Gebühren können den unten stehenden Satzungen entnommen werden.

A) Grundgebühr

Für die Aufnahme eines Bestattungsfalls und Anlage der Daten im Friedhofsverwaltungsprogramm wird einmalig eine Grundgebühr von 145,00 Euro erhoben.

 

B) Gebühren für Grabstätten

Aschengrabstätte anonym

1.011,00 €

Urnenwahlgrabstätte (für 2 Urnen)

1.025,00 €

Urnengrabstätte anonym

1.018,00 €

Urnenpflegegrab

1.311,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr

1.185,00 €

Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab)

600,00 €

Reihengrabstätte anonym

1.185,00 €

Wahlgrabstätte I. Ordnung, je Stelle

1.528,00 €

Wiedererwerb/ Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte I. Ordnung:

51,00 Euro pro Stelle und Jahr.

Wiedererwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte II. Ordnung:

49,00 Euro pro Stelle und Jahr.

Wiedererwerb/ Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte:

41,00 Euro pro Jahr.

 

C) Gebühren für die Benutzung der Friedhofshallen

Benutzung der Trauerhalle

256,00 €

Benutzung des Abschiedsraums

166,00 €

Benutzung der Leichenzelle                                

139,00 €

 

D) Gebühren für die Grabbereitung und Bestattung

Ausheben und Verfüllen eines Reihengrabes für Personen bis

zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) und Totgeburten

200,00 €

Ausheben und Verfüllen eines Grabes in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte für Personen ab vollendetem 5. Lebensjahr

400,00 €

Beisetzen einer Urne

150,00 €

Beisetzen einer Asche auf dem Aschengrabfeld

50,00 €

Zuschlag für Erdbestattungen an Samstagen

125,00 €

Zuschlag für Urnenbestattungen an Samstagen

62,50 €

 

E) Genehmigung von Grabmalen

Genehmigung von

stehenden Grabmalen/Stehlen

48,00 €

Genehmigung von

liegenden Gedenkzeichen/Grabtafeln

32,00 €

 

F) Änderung der Nutzungsberechtigung

Änderung der Nutzungsberechtigung

16,00 €

 

Kontakt

Frau E. Hoffmann

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