Friedhofswesen
Die Stadt Erwitte unterhält die Friedhöfe in Erwitte und Horn. Die Benutzung, Verwaltung sowie die Ordnung auf den Friedhöfen ist in der Friedhofssatzung geregelt.
Bestattungen sind beim zuständigen Ansprechpartner anzumelden. Die möglichen Bestattungsformen/ Grabarten sowie die Gebühren können den unten stehenden Satzungen entnommen werden.
A) Grundgebühr
Für die Aufnahme eines Bestattungsfalls und Anlage der Daten im Friedhofsverwaltungsprogramm wird einmalig eine Grundgebühr von 145,00 Euro erhoben.
B) Gebühren für Grabstätten
Aschengrabstätte anonym | 1.011,00 € |
Urnenwahlgrabstätte (für 2 Urnen) | 1.025,00 € |
Urnengrabstätte anonym | 1.018,00 € |
Urnenpflegegrab | 1.311,00 € |
Reihengrabstätte für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr | 1.185,00 € |
Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) | 600,00 € |
Reihengrabstätte anonym | 1.185,00 € |
Wahlgrabstätte I. Ordnung, je Stelle | 1.528,00 € |
Wiedererwerb/ Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte I. Ordnung: 51,00 Euro pro Stelle und Jahr. | |
Wiedererwerb/Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte II. Ordnung: 49,00 Euro pro Stelle und Jahr. | |
Wiedererwerb/ Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte: 41,00 Euro pro Jahr. |
C) Gebühren für die Benutzung der Friedhofshallen
Benutzung der Trauerhalle | 256,00 € |
Benutzung des Abschiedsraums | 166,00 € |
Benutzung der Leichenzelle | 139,00 € |
D) Gebühren für die Grabbereitung und Bestattung
Ausheben und Verfüllen eines Reihengrabes für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrab) und Totgeburten | 200,00 € |
Ausheben und Verfüllen eines Grabes in einer Reihen- oder Wahlgrabstätte für Personen ab vollendetem 5. Lebensjahr | 400,00 € |
Beisetzen einer Urne | 150,00 € |
Beisetzen einer Asche auf dem Aschengrabfeld | 50,00 € |
Zuschlag für Erdbestattungen an Samstagen | 125,00 € |
Zuschlag für Urnenbestattungen an Samstagen | 62,50 € |
E) Genehmigung von Grabmalen
Genehmigung von stehenden Grabmalen/Stehlen | 48,00 € |
Genehmigung von liegenden Gedenkzeichen/Grabtafeln | 32,00 € |
F) Änderung der Nutzungsberechtigung
Änderung der Nutzungsberechtigung | 16,00 € |
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Formular zur Anmeldung einer Beisetzung (spätestens 36 Stunden vor der Beisetzung)
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Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals (gemäß § 24 der Friedhofssatzung der Stadt Erwitte)
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Antrag auf Übernahme des Nutzungsrechts eines verstorbnen Nutzungsberechtigten
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Antrag auf Übernahme des Nutzungsrechts