Die Stadt Erwitte gibt zur Unterstützung von Familien und zum Abbau von Benachteiligungen Alleinerziehender und hilfebedürftiger Menschen einen Familienpass heraus. Dieser Familienpass berechtigt u.a. zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen und Veranstaltungen der Stadt Erwitte, beim Eintritt ins Schlossbad Erwitte und bei der VHS Lippstadt. Evtl. gewähren auch Vereine und andere Gruppen der Stadt Erwitte oder benachbarte Städte und Gemeinden Vergünstigungen. Dies sollte jeweils dort erfragt werden.
Den Erwitter Familienpass erhalten Familien oder Personen, die bestimmte wirtschaftliche oder persönliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in den Richtlinien zum Familienpass geregelt.
Der Familienpass wird auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen für zwei Jahre ausgestellt. Er behält für den ganzen Zeitraum seine Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe der Gültigkeitsdauer wegfallen. Nach Ablauf ist die Verlängerung ebenfalls bei der Stadt Erwitte zu beantragen.
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Zur Prüfung der Voraussetzungen sind je nach Anspruchsberechtigung einkommensrelevante Unterlagen (Steuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung, Kindergeldnachweis, Nachweise über Unterhaltsleistungen, Bescheide über die Gewährung von laufender Leitungen nach dem Sozialgesetzbuch) bzw. der Schwerbehindertenausweis oder ein sonstiger Nachweis über den Grad der Behinderung vorzulegen.
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Jacob
Rathaus
Montag
8:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
8:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch
8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:30 – 12:00 Uhr / 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:30 – 12:30 Uhr
- e.jacob@erwitte.de
Familienpass
Die Stadt Erwitte gibt zur Unterstützung von Familien und zum Abbau von Benachteiligungen Alleinerziehender und hilfebedürftiger Menschen einen Familienpass heraus. Dieser Familienpass berechtigt u.a. zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Einrichtungen und Veranstaltungen der Stadt Erwitte, beim Eintritt ins Schlossbad Erwitte und bei der VHS Lippstadt. Evtl. gewähren auch Vereine und andere Gruppen der Stadt Erwitte oder benachbarte Städte und Gemeinden Vergünstigungen. Dies sollte jeweils dort erfragt werden.
Den Erwitter Familienpass erhalten Familien oder Personen, die bestimmte wirtschaftliche oder persönliche Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in den Richtlinien zum Familienpass geregelt.
Der Familienpass wird auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen für zwei Jahre ausgestellt. Er behält für den ganzen Zeitraum seine Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe der Gültigkeitsdauer wegfallen. Nach Ablauf ist die Verlängerung ebenfalls bei der Stadt Erwitte zu beantragen.
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Zur Prüfung der Voraussetzungen sind je nach Anspruchsberechtigung einkommensrelevante Unterlagen (Steuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung, Kindergeldnachweis, Nachweise über Unterhaltsleistungen, Bescheide über die Gewährung von laufender Leitungen nach dem Sozialgesetzbuch) bzw. der Schwerbehindertenausweis oder ein sonstiger Nachweis über den Grad der Behinderung vorzulegen.