- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
Felgenhauer
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-114
- n.felgenhauer@erwitte.de
Schroer
Rathaus
Montag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 12:00 Uhr / 14:00 17:00 Uhr
Freitag
08:30 12:30 Uhr
- Anschrift
- 001 Am Markt 13 59597 Erwitte
- Telefon
- 02943 896-105
- c.schroer@erwitte.de
Randstundenbetreuung - Elternbeitrag
Diese Betreuungsform erstreckt sich auf die Mittagszeit nach Schulschluss. Eine Betreuung an schulfreien Tagen oder in den Ferien ist nicht möglich. Für die Betreuung ist ein Elternbeitrag zu entrichten. Mittagessen wird nicht angeboten.
Die Betreuung endet aufgrund des unterschiedlichen Unterrichtsbeginns und anderer örtlichen Gegebenheiten zu unterschiedlichen Zeiten.
Die Betreuung findetin den Räumen der Schule statt.
Der Betreuungsvertrag wird mit zwischen den Eltern und dem jeweiligen Maßnahmeträger (PariSozial gGmbH bzw. Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.) abgeschlossen.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.
Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an elternbeitraege@erwitte.de oder telefonisch 02943 896-489.
Die Eltern haben zur Mitfinanzierung der Kosten für den Betrieb der Randstundenbetreuung einen finanziellen Beitrag zu leisten, der sich an den jeweiligen Einkünften der Familie orientiert. Dieser ist sozial gestaffelt und wird anhand der Elternbeitragssatzung festgesetzt.
Für Kinder, die ein Geschwisterkind in einer Tageseinrichtung für Kinder, einer OGS, einer Randstundenbetreuung oder in Tagespflege haben, ist ein Betrag in Höhe von 50 % des u.a. Beitrages zu zahlen.
Dies gilt auch für das Geschwisterkind, das sich im der Einschulung vorausgehenden beitragsfreien Kindergartenjahr befindet.
Der Besuch eines weiteren Kindes in einer Tageseinrichtung für Kinder, einer OGS, einer Randstundenbetreuung oder in einer Tagespflege, ist durch einen geeigneten Nachweis (Beitragsbescheid o.ä.) zu belegen
- Einkommensnachweise
- Nachweis über Betreuung eines Geschwisterkindes