- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
Kaiser-Gerlach
Standesamt Hellweg
Montag
08:00 - 12:30 Uhr*
Dienstag
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Mittwoch
08:00 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:00 - 12:30 Uhr*
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Freitext
* Termine für Trauungen können montags bis samstags am Vormittag und am Nachmittag individuell vereinbart werden // Mo-Do ab 14:00 Uhr Termine nach individueller Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Schloßallee 14 (Postanschrift: Am Markt 13) 59597 Erwitte
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- 02943 896-493
- info@standesamt-hellweg.de
Gerdt
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Franke
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Hemmer
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Einbenennung für minderjährige Kinder
Durch die Einbenennung erteilen der sorgeberechtigte Elternteil und sein Ehegatte dem Kind, welches nicht das Kind des Ehegatten ist, durch Erklärung ihren Ehenamen. Der Ehename kann dem bisherigen Familiennamen des Kindes auch vorangestellt oder angefügt werden.
Die Einbenennung setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Einbenennenden lebt, es minderjährig ist, und dass es (ab dem fünften Lebensjahr erforderlich) der Einbenennung zustimmt. Die Einbenennung bedarf zusätzlich der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn dieser Mitinhaber der elterlichen Sorge ist, oder das Kind seinen Familiennamen führt.
Die Erklärung über die Einbenennung muss beim Standesamt abgegeben werden und wird beim Geburtsstandesamt des Kindes wirksam. Dort können Sie bei Bedarf auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde anfordern.
- 21,00 €
- Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.