Ehejubiläen
Zum Tag der Goldenen Hochzeit (50 Jahre), der Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), der Eisernen Hochzeit (65 Jahre), der Gnadenhochzeit (70 Jahre) und der Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) gratuliert die Stadt Erwitte den Ehepaaren.
Die Daten für die Gratulationen werden der Einwohnerdatei entnommen.
Das bedeutet allerdings, dass Ehepaare nicht erfasst sind, die nicht in Erwitte geheiratet haben. Diese Bürger werden gebeten, ihr Ehejubiläum rechtzeitig bei der Stadt (Vorzimmer Bürgermeister) zu melden.
Form, Termin, Ort und Uhrzeit der Gratulation werden mit den Ehejubilaren vorher abgestimmt.
Der Herr Bundespräsident gratuliert aus Anlass des 65jährigen, 70jährigen und 75jährigen Ehejubiläums.
Auch der Regierungspräsident übermittelt zu diesen Ehejubiläen Glückwünsche der Landesregierung durch Übersendung einer Ehrenurkunde.
Das Glückwunschschreiben wird, wenn dies gewünscht wird, dem Jubelpaar durch die/den Repräsentantin/Repräsentanten des Kreises oder der Gemeinde überreicht.