Stadt

Großveranstaltung

Durchführung einer Veranstaltung

Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen erfordert von den Veranstaltern und den beteiligten Behörden eine vorausschauende Planung und Organisation.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen eine Hilfestellung bei der Antragstellung bieten. Für weitere Rückfragen werden Sie gebeten, sich an die entsprechenden Ansprechpartner zu wenden.

Um eine ordnungsgemäße Durchführung einer Veranstaltung zu gewährleisten, ist es in der Regel erforderlich, verschiedene Erlaubnisse zu beantragen.

 

Abgabe von alkoholischen Getränken

Für den Fall, dass im Rahmen der Veranstaltung die Abgabe alkoholischer Getränke vorgesehen ist, wird eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die so genannte Schankerlaubnis - erteilt. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.

Sofern Sie als Veranstalter selbst die alkoholischen Getränke abgeben, wird Ihnen diese Erlaubnis erteilt.

Sollten die alkoholischen Getränke jedoch nicht von Ihnen abgegeben werden, ist von demjenigen, der den Ausschank durchführt, eine gesonderte Ausschankgenehmigung zu beantragen. Der Antragsvordruck  ist ausgefüllt und unterschrieben mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Sachbearbeitung einzureichen. Nähere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung Gestattung.

 

Darbietung von Musik

Für das Spielen von Live-Musik oder Musik von Tonträgern ist ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich.

 

Verkehrsregelung

Sollten Straßenrechtliche Vorkehrungen im Sinne von Straßensperren getroffen werden müssen, wenden Sie sich bitte an den Kreis Soest, Abteilung Straßenwesen, Verkehrssicherheit.

 

Weitere Genehmigungen

Wenn eine Scheune, Halle etc. für eine Veranstaltung genutzt werden soll, ist ggf. eine baurechtliche Erlaubnis (Nutzungsänderungsgenehmigung) beim Kreis Soest, Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, zu beantragen.

Neben der baurechtlichen Genehmigung können weitere Erlaubnisse erforderlich werden.

 

Großveranstaltungen

Für Großveranstaltungen hat der Veranstalter bzw. Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Darüber hinaus sind diverse Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen, so kann z.B. eine baurechtliche Genehmigung (befristete Baugenehmigung) oder eine straßenverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich sein.

Für Ihre Fragen rund um das Thema „Großveranstaltungen“ wenden Sie sich bitte frühzeitig an die u. a. Ansprechpartner.

  • 50,00 € - 3.000,00 €

Kontakt

Herr Wermter

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Herr Thiele

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